Hundeverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen
Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass auf allen öffentlichen Bolz- und Kinderspielplätzen grundsätzlich ein Verbot von Hunden gilt.
Hierzu wird auf die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hingewiesen. Diese ist einzusehen unter https://www.holzwickede.de/rechtsgrundlagen/2/verordnungen.html
Eine anderslautende Beschilderung auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen wird momentan geändert.
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